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Definition: Gebrauchsvorteile

Definition

Gebrauchsvorteile sind Vorteile infolge des Gebrauchs einer Sache oder eines Rechts (§ 100 BGB).

Beispiel

Jemand benutzt ein fremdes Auto und hat dadurch den Vorteil, sich flexibler und schneller fortbewegen zu können.

Anders als Früchte setzen Gebrauchsvorteile keine Trennung von Substanz voraus, sondern entstehen bereits durch die bestimmungsgemäße Verwendung einer Sache oder eines Rechts, etwa die Nutzung eines geliehenen Fahrzeugs oder einer überlassenen Wohnung. Bereicherungsrechtlich relevant wird der Begriff, wenn eine Sache rechtsgrundlos gebraucht wurde und der objektive Nutzungswert im Wege der Wertersatzpflicht nach § 818 II BGB zu ersetzen ist.

Der Artikel Umfang des Bereicherungsanspruchs ordnet den Begriff systematisch ein.

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