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Definition: Gebundene Entscheidung

Definition

Bei einer gebundenen Entscheidung muss die Behörde bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen die im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge herbeiführen.

Ob eine gebundene Entscheidung oder eine Ermessensentscheidung vorliegt, lässt sich meist am Wortlaut der Norm ablesen: Formulierungen wie „ist“ oder „hat“ sprechen für eine gebundene Entscheidung, während „kann“ oder „darf“ auf ein Ermessen hindeuten. Bei gebundenen Entscheidungen bleibt für eigene Zweckmäßigkeitserwägungen der Behörde kein Raum, weshalb sich die gerichtliche Kontrolle auf die vollständige Prüfung aller Tatbestandsvoraussetzungen erstreckt. Mehr zur Abgrenzung im Artikel Ermessen und Ermessensfehler.

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