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Definition: Freies Mandat

Definition

Das freie Mandat bezeichnet die Rechtsstellung der Abgeordneten des Bundestages, die als Vertreter des ganzen Volkes an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind (Art. 38 I 2 GG).

Klausurhinweis: Eine Verletzung seiner Rechte aus Art. 38 I 2 GG kann der Abgeordnete im Organstreitverfahren geltend machen (Art. 94 I Nr. 1 GG).

Das freie Mandat steht in Spannung zur Fraktionsdisziplin: Zulässig ist politischer Druck, etwa durch Abberufung aus Ausschüssen, unzulässig dagegen ein rechtlich durchsetzbarer Fraktionszwang. Auch Verträge, die den Abgeordneten zur Mandatsniederlegung bei Parteiaustritt verpflichten, sind nichtig. Fraktionswechsel oder Parteiausschluss lassen das Mandat unberührt.

Aus Art. 38 I 2 GG folgen zudem Statusrechte wie das Rede-, Frage- und Informationsrecht sowie der Anspruch auf gleichberechtigte Mitwirkung an der Parlamentsarbeit (BVerfGE 80, 188 – Wüppesahl).

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