Definition
Freiheitsbeschränkungen sind alle Eingriffe in die Bewegungsfreiheit, die keine Freiheitsentziehung darstellen und die körperliche Bewegungsfreiheit nur kurzfristig aufheben (Art. 2 II 2 GG i.V.m. Art. 104 I GG).
Die Abgrenzung zwischen Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentziehung ist vor allem für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen in die Bewegungsfreiheit relevant: Art. 104 I 1 GG verlangt für jede Beschränkung der Freiheit der Person ein förmliches Gesetz, während die strengeren Verfahrensgarantien der Art. 104 II bis IV GG – insbesondere der Richtervorbehalt – nur für Freiheitsentziehungen gelten. In der Klausur solltest du daher stets sauber herausarbeiten, welche Eingriffsform vorliegt. Eine ausführliche Darstellung von Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung findest du in unserem Artikel zur Freiheit der Person (Art. 2 II 2 GG).
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
Ohne Zahlungsdaten



Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.
Ohne Zahlungsdaten