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Definition: Freiheitsentziehung

Definition

Eine Freiheitsentziehung (Art. 104 II GG) ist die Beschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit auf einen eng umgrenzten Raum. Dies muss für eine mehr als nur kurzfristige Dauer der Fall sein.

Als intensivste Form des Eingriffs in Art. 2 II 2 GG unterliegt die Freiheitsentziehung besonderen verfahrensrechtlichen Anforderungen: Nach Art. 104 II 1 GG bedarf es grundsätzlich einer richterlichen Anordnung (Richtervorbehalt), nach Art. 104 IV GG einer unverzüglichen Benachrichtigung von Angehörigen. Nach herrschender Meinung ist für die Dauer eine enge, restriktive Auslegung geboten. Mehr dazu im Artikel zu Art. 2 II 2 GG (Die Freiheit der Person).

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