Definition
Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 I HGB). Unter seiner Firma kann der Kaufmann auch klagen und verklagt werden (§ 17 II HGB).
Im Handelsrecht ist die Firma ein Fachbegriff und gerade nicht das Unternehmen selbst: Sie ist nur der Name des Kaufmanns. Wer „unter der Firma“ handelt, begründet Rechte und Pflichten daher stets für den Inhaber bzw. die Handelsgesellschaft. In Klausuren ist das vor allem bei der Frage nach dem richtigen Vertragspartner oder Haftungsschuldner relevant.
Typische Prüfungspunkte sind die Firmengrundsätze: Firmenwahrheit (§ 18 II HGB), Firmenausschließlichkeit (§ 30 HGB) und Firmenbeständigkeit bei Inhaberwechsel (§ 22 HGB).
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