Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Eingriff in die Berufsfreiheit

Definition

Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG): Ein Eingriff in die Berufsfreiheit liegt vor, wenn staatliches Handeln die Aufnahme oder Ausübung eines Berufs in rechtlich relevanter Weise verkürzt, erschwert oder unmöglich macht.

In der Klausur ist beim Eingriff vor allem die berufsregelnde Tendenz zu prüfen: Auch Maßnahmen ohne unmittelbaren Berufsbezug können erfasst sein, wenn sie sich gezielt oder in ihrer Wirkung auf die Berufstätigkeit auswirken. Auf Rechtfertigungsebene folgt dann die bekannte Drei-Stufen-Theorie mit ihrer Unterscheidung von Berufsausübungsregelungen sowie subjektiven und objektiven Zulassungsbeschränkungen. Vertiefend: Art. 12 GG (Berufsfreiheit).

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2026 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten