Definition
Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG): Ein Eingriff in die Berufsfreiheit liegt vor, wenn staatliches Handeln die Aufnahme oder Ausübung eines Berufs in rechtlich relevanter Weise verkürzt, erschwert oder unmöglich macht.
In der Klausur ist beim Eingriff vor allem die berufsregelnde Tendenz zu prüfen: Auch Maßnahmen ohne unmittelbaren Berufsbezug können erfasst sein, wenn sie sich gezielt oder in ihrer Wirkung auf die Berufstätigkeit auswirken. Auf Rechtfertigungsebene folgt dann die bekannte Drei-Stufen-Theorie mit ihrer Unterscheidung von Berufsausübungsregelungen sowie subjektiven und objektiven Zulassungsbeschränkungen. Vertiefend: Art. 12 GG (Berufsfreiheit).
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
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