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Definition: Einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel

Definition

Eine einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel liegt vor, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag alle gesetzlichen oder testamentarischen Erben Gesellschafter werden sollen.

Fehlt eine Nachfolgeklausel, wächst der Anteil des verstorbenen Gesellschafters nach § 723 I Nr. 1 BGB den übrigen Gesellschaftern an; die Erben erhalten lediglich einen Abfindungsanspruch aus § 728 I 1 BGB i.V.m. § 1922 BGB. Die einfache Nachfolgeklausel durchbricht dies: Der Gesellschaftsanteil fällt im Wege der Sondererbfolge unmittelbar und quotal auf jeden Erben, sodass keine gesamthänderisch gebundene Erbengemeinschaft am Anteil entsteht. Mehr dazu im Artikel zu Eintritt und Austritt.

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