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Definition: Dolo agit

Definition

Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est („arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er sofort zurückgewähren müsste“) ist ein anerkannter Fall der unzulässigen Rechtsausübung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB). Ein Anspruch kann dann nicht durchgesetzt werden, wenn der Gläubiger das Erlangte aufgrund eines Gegenanspruchs sofort wieder herausgeben müsste.

Klausurhinweis: Der Einwand wirkt als Einwendung und nicht als Einrede.

Der Grundsatz gehört zu den anerkannten Fallgruppen des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB, neben dem widersprüchlichen Verhalten (venire contra factum proprium) und der Verwirkung. Er verhindert unnötige Umwege: Wo ein Anspruch sofort in einen Gegenanspruch auf Rückgabe umschlagen würde, soll der Hin- und Rückweg abgeschnitten werden.

Wegen seiner Auffangfunktion sollte man in der Klausur zuvor speziellere Regelungen wie das Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) prüfen.

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