Definition
Dienstleistung ist jede selbständig und vorübergehend ausgeführte Leistung nicht körperlicher Art, die in der Regel gegen ein Entgelt erbracht wird (Art. 57 AEUV).
Der Begriff bildet den Schutzbereich der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV und gehört zu den Standardthemen europarechtlicher Klausuren. Entscheidend ist die Abgrenzung zu den übrigen Grundfreiheiten: Gegenüber der Niederlassungsfreiheit hilft das Kriterium der nur vorübergehenden Tätigkeit, gegenüber der Warenverkehrsfreiheit die fehlende Körperlichkeit der Leistung. Prüfungsrelevant sind zudem Konstellationen wie die Korrespondenzdienstleistung, bei der nur die Leistung selbst die Grenze überquert. Einen vollständigen Prüfungsaufbau bietet unser Artikel zur Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV.
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