Definition
Eine dienstliche Beschlagnahme i.S.d. § 136 I StGB meint jede zwangsweise Bereitstellung der Sache zur ausschließlichen Verfügung einer Behörde zum Zwecke der Sicherung privater oder öffentlicher Belange.
Die dienstliche Beschlagnahme begründet als eine von mehreren Verstrickungsformen die Tatbestandsvoraussetzung des Verstrickungsbruchs nach § 136 I StGB und ist weiter gefasst als die dienstliche Verwahrung oder Pfändung. Erfasst werden etwa sichergestellte Beweismittel im Ermittlungsverfahren oder eingezogene Gegenstände. Von der Beschlagnahme zu unterscheiden ist der in § 136 II StGB geregelte Siegelbruch, der die äußere Kennzeichnung staatlicher Verfügungsgewalt schützt. Näheres zu beiden Tatbeständen liefert der Artikel zu § 136 StGB.
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