Definition
Dauerdelikt ist eine Straftat, bei der der Täter einen rechtswidrigen Zustand herbeiführt und willentlich aufrechterhält, sodass sich der Tatbestand fortlaufend verwirklicht, solange der Zustand andauert. Typische Beispiele sind die Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), der Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB).
Das Gegenstück zum Dauerdelikt ist das Zustandsdelikt, etwa die Körperverletzung oder der Diebstahl: Dort ist die Tat mit Herbeiführung des Zustands abgeschlossen, auch wenn dieser fortwirkt. Beim Dauerdelikt fallen Vollendung und Beendigung typischerweise weit auseinander. Das hat Folgen für die Beteiligung, die bis zur Beendigung möglich bleibt, und für die Verjährung, die erst mit Aufhebung des Zustands beginnt. In den Konkurrenzen verbindet das Dauerdelikt mitunter andere Taten zu einer Handlungseinheit, etwa über die sogenannte Klammerwirkung.
