Definition
Daten (§ 274 StGB) sind elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbare, gespeicherte oder übermittelte Informationen.
Die Legaldefinition in § 202a II StGB prägt den Datenbegriff für sämtliche Computerdelikte der §§ 202a ff. StGB, insbesondere das Ausspähen und Abfangen von Daten sowie die Datenveränderung nach § 303a StGB. Entscheidend ist, dass die Information gerade nicht unmittelbar sinnlich wahrnehmbar, sondern nur mittels technischer Hilfsmittel erfassbar ist – reine Papierdokumente fallen daher nicht darunter. Abzugrenzen ist der Begriff vom weiteren Datenbegriff im Rahmen des Computerbetrugs nach § 263a StGB. Mehr dazu im Artikel zu § 274 StGB (Urkundenunterdrückung).
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