Definition
Ein Datenverarbeitungsvorgang ist jeder automatisierte Ablauf, bei dem durch die Aufnahme von Daten und deren Verknüpfung Arbeitsergebnisse durch Programme erzielt werden. Der Datenverarbeitungsvorgang ist Tatbestandsmerkmal des Computerbetrugs (§ 263a I StGB).
Daten sind alle codierten Informationen, also auf Basis von Zeichen oder Funktionen in einer für Datenverarbeitungsanlagen erkennbaren Form dargestellte Informationen.
Der Datenverarbeitungsvorgang bildet das Bindeglied zwischen den vier Tathandlungsvarianten des § 263a StGB und dem Taterfolg. Da die Norm als Auffangtatbestand zum Betrug nach § 263 StGB konzipiert wurde, ersetzt er strukturell die Merkmale Täuschung, Irrtum und Vermögensverfügung. Für die Fallbearbeitung ist entscheidend, den Verarbeitungsvorgang exakt zu benennen und von rein mechanischen Abläufen abzugrenzen. Mehr dazu im Artikel § 263a StGB (Computerbetrug).
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