Besitzstörung

Definition

Besitzstörung ist jede Beeinträchtigung der tatsächlichen Sachherrschaft des Besitzers durch verbotene Eigenmacht (§ 858 I BGB), die nicht in einer vollständigen Besitzentziehung besteht. Der Besitzer kann vom Störer nach § 862 I 1 BGB die Beseitigung der Störung und bei Wiederholungsgefahr nach § 862 I 2 BGB Unterlassung verlangen.

Entscheidend ist die Abgrenzung zur Besitzentziehung: Verliert der Besitzer die Sachherrschaft vollständig, greift § 861 BGB, bleibt sie ihm im Kern erhalten, nur § 862 BGB. Typische Klausurfälle: Zufahrtsblockaden, Immissionen, Falschparker. Als possessorischer Anspruch hängt § 862 BGB nicht vom Besitzrecht ab; petitorische Einwendungen schließt § 863 BGB grundsätzlich aus. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Gestörte dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft besitzt und den Besitz im letzten Jahr vor der Störung erlangt hat (§ 862 II BGB); zudem erlischt er nach § 864 I BGB ein Jahr nach der Störung, wenn er nicht vorher eingeklagt wird.

4,9 bei Google · über 10.000 Studierende

In der App lernst du mit Fällen weiter.

Lernpfade und geführte Fälle findest du in der Bibliothek.