Definition
Das Besitzkonstitut ist eine Vereinbarung, dass der Veräußerer eine Sache für den Erwerber besitzt (§ 930 BGB).
Praktisch relevant wird das Besitzkonstitut vor allem bei der Sicherungsübereignung sowie beim Eigentumsvorbehalt, wenn der Veräußerer die Sache zunächst weiter nutzen oder besitzen soll. Zentrale Voraussetzung ist ein wirksames Besitzmittlungsverhältnis i.S.d. § 868 BGB, etwa in Form eines Leihe-, Miet- oder Verwahrungsvertrags, das dem Veräußerer einen mittelbaren Rückgabeanspruch sichert.
Abzugrenzen ist das Besitzkonstitut von der Übereignung kurzer Hand nach § 929 S. 2 BGB, bei der der Erwerber bereits unmittelbaren Besitz innehat. Wie die Einigung und das Besitzmittlungsverhältnis im Detail zusammenwirken, zeigt der Artikel zu §§ 929 S. 1, 930 BGB.
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