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Definition: Besitzdiener

Definition

Besitzdiener ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis ausübt und dessen sachbezüglichen Weisungen Folge zu leisten hat. Besitzer ist dann nur der andere (§ 855 BGB).

Der Besitzdiener hat selbst keinen Besitz; Besitzer ist allein der Weisungsgeber. Entscheidend ist ein soziales Abhängigkeitsverhältnis mit Weisungsgebundenheit, wie es etwa bei Angestellten, Verkäufern oder Haushaltshilfen besteht. Vom Besitzmittler (§ 868 BGB), der eigenen unmittelbaren Besitz hat, ist er klar abzugrenzen.

Klausurtypisch ist der gutgläubige Erwerb: Gibt der Besitzdiener die Sache gegen den Willen des Besitzers weiter, ist sie diesem abhandengekommen (§ 935 I 1 BGB). Außerdem darf der Besitzdiener Selbsthilfe zugunsten des Besitzers ausüben (§ 860 BGB).

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