Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Bekenntnis

Definition

Bekenntnis ist jede Kundgabe der religiösen und weltanschaulichen Überzeugung nach außen hin (Art. 4 I GG).

In der Grundrechtsklausur gehört der Begriff zum Schutzbereich der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, die das BVerfG als einheitliches Grundrecht aus Art. 4 I, II GG versteht. Während das forum internum die innere Überzeugung schützt, betrifft das Bekenntnis das forum externum. Da das Grundrecht vorbehaltlos gewährleistet ist, kommen als Schranken nur kollidierende Verfassungsgüter in Betracht – ein beliebter Schwerpunkt in Abwägungsklausuren. Vertiefend dazu unser Artikel zu Art. 4 GG (Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit).

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2026 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten