Auslobung

Definition

Auslobung ist das durch öffentliche Bekanntmachung abgegebene Versprechen einer Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolgs (§ 657 BGB). Der Auslobende ist zur Entrichtung der Belohnung an denjenigen verpflichtet, der die Handlung vorgenommen hat, auch wenn dieser nicht mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat. Es handelt sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft, nicht um einen Vertrag.

Die Auslobung ist das klassische Beispiel eines einseitigen verpflichtenden Rechtsgeschäfts und bildet damit eine Ausnahme vom Vertragsprinzip des § 311 I BGB. Klausurrelevant ist vor allem, dass der Handelnde die Belohnung auch dann erhält, wenn er die Auslobung nicht kannte, und dass es nach h. M. auf seine Geschäftsfähigkeit nicht ankommt, weil die Vornahme der Handlung keine Willenserklärung ist. Den Widerruf regelt § 658 BGB, die mehrfache Vornahme § 659 BGB. Eine Sonderform ist das Preisausschreiben nach § 661 BGB, das eine Preisbewerbung innerhalb einer bestimmten Frist voraussetzt.

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