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Definition: Ausbildungsstätte

Definition

Ausbildungsstätten sind die in § 2 I BAföG abschließend aufgezählten Bildungseinrichtungen, deren Besuch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Grunde nach förderungsfähig ist – etwa weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen, Fachschulklassen, höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen. Erst der tatsächliche Besuch einer solchen Ausbildungsstätte i. S. d. § 2 I BAföG eröffnet den persönlichen Anwendungsbereich der Ausbildungsförderung nach §§ 1 ff. BAföG.

Klausurhinweis: Häufig ist die Einordnung einer konkreten Bildungseinrichtung unter eine der Nummern des § 2 I BAföG streitig, insbesondere die Abgrenzung von Fachschulen und Fachhochschulen.

Der Besuch einer Ausbildungsstätte ist nur eine von mehreren Grundvoraussetzungen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG: Hinzu kommen u. a. die persönliche Eignung, das Nichtüberschreiten der Altersgrenze (§ 10 BAföG) sowie das Fehlen einer anderweitigen Bedarfsdeckung durch eigenes Einkommen oder Vermögen sowie das Einkommen der Eltern. In Klausuren aus dem Sozial- und Verwaltungsrecht lohnt sich daher stets ein Blick auf den systematischen Aufbau der §§ 1 ff. BAföG, bevor die Einordnung als Ausbildungsstätte im Detail geprüft wird.

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