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Definition: Angebot

Definition

Ein Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält (essentialia negotii) und so bestimmt oder bestimmbar ist, dass der andere Vertragsteil mit einem schlichten „Ja“ den Vertrag zustande bringen kann.

Das Angebot ist der erste Baustein jeder Vertragsprüfung und in nahezu jeder Zivilrechtsklausur relevant. Abzugrenzen ist es von der invitatio ad offerendum, der bloßen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, etwa bei Schaufensterauslagen oder Online-Shops. Prüfungsklassiker sind zudem der Zugang der Erklärung und das Erlöschen des Antrags nach §§ 146 ff. BGB. Den vollständigen Prüfungsaufbau erklärt unser Artikel Zustandekommen von Verträgen.

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