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Definition: Angestellter

Definition

Angestellt ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsinhabers tatsächlich im Ladengeschäft mitwirkt. Für den Angestellten in einem Laden begründet § 56 HGB eine Vollmachtsvermutung.

§ 56 HGB ist gegenüber der allgemeinen Handlungsvollmacht nach § 54 I HGB lex specialis und begründet zugunsten des Kunden eine widerlegliche Vermutung, dass dem Angestellten eine entsprechende Vollmacht erteilt wurde; ist diese Vermutung widerlegt, wirkt die Norm als Rechtsscheintatbestand zugunsten des Kunden. Nicht erforderlich ist, dass das zugrunde liegende Beschäftigungsverhältnis wirksam oder überhaupt tatsächlich besteht. Ausführlich dazu der Artikel Ladenvollmacht.

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