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Definition: Angemessene Wartezeit

Definition

Eine angemessene Wartezeit ist die Zeitspanne, die ein Unfallbeteiligter nach § 142 I Nr. 1 StGB am Unfallort verbleiben muss, um den feststellungsbereiten Personen die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen. Ihre Dauer bestimmt sich nach dem Grad des Feststellungsinteresses des anderen Unfallbeteiligten einerseits und der die Zumutbarkeit begrenzenden Tatumstände andererseits.

Wie lange eine Wartezeit als angemessen gilt, lässt sich nicht pauschal beziffern, sondern ergibt sich aus einer Einzelfallabwägung, wie sie ausführlich im Artikel zu § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) dargestellt wird. Berücksichtigt werden unter anderem die Schwere des Unfalls, die Tageszeit, die Verkehrslage und die Erfolgsaussichten eines Zuwartens. Nach ganz herrschender Meinung können im Einzelfall auch mehrere Stunden angemessen sein, wenn die Umstände dies erfordern.

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