Definition
Actio libera in causa
Die vorsätzliche actio libera in causa meint, dass der Täter bereits im nüchternen Zustand Vorsatz sowohl auf die Herbeiführung der Schuldunfähigkeit durch das Sichbetrinken hatte als auch auf die konkrete tatbestandsmäßige Handlung im Zustand der Schuldunfähigkeit und den Eintritt des Erfolges. Die a.l.i.c. ermöglicht eine Bestrafung trotz Schuldunfähigkeit im Tatzeitpunkt (§ 20 StGB).
Die Rechtsfigur gehört zu den umstrittensten des Strafrechts AT, weil sie in Spannung zum Koinzidenzprinzip und zu Art. 103 II GG steht. In der Klausur solltest du Tatbestands- und Ausnahmemodell gegenüberstellen; bei eigenhändigen Delikten wie der Trunkenheit im Verkehr lehnt die Rechtsprechung die Figur ab. Bleibt sie erfolglos, hilft oft der Vollrausch nach § 323a StGB als Auffangtatbestand. Vertiefend dazu unser Artikel zur Actio libera in causa.
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