Verwahrungsvertrag

Definition

Verwahrungsvertrag ist der Vertrag, durch den sich der Verwahrer verpflichtet, eine ihm vom Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren (§ 688 BGB). Geschuldet sind die Gewährung von Raum und die Übernahme der Obhut über die Sache; der Hinterleger kann die Sache jederzeit zurückfordern, auch wenn eine Aufbewahrungszeit bestimmt ist (§ 695 S. 1 BGB).

Die Verwahrung kann unentgeltlich oder entgeltlich sein; eine Vergütung gilt nach § 689 BGB als stillschweigend vereinbart, wenn die Aufbewahrung nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Den unentgeltlichen Verwahrer entlastet § 690 BGB: Er haftet nur für eigenübliche Sorgfalt (§ 277 BGB). Abzugrenzen ist die Miete, bei der nur Raum ohne Obhutspflicht überlassen wird, etwa beim Schließfach.

Im Sachenrecht begründet der Verwahrungsvertrag ein Besitzmittlungsverhältnis (§ 868 BGB) und ermöglicht so die Übereignung per Besitzkonstitut (§ 930 BGB). Sonderformen sind die unregelmäßige Verwahrung (§ 700 BGB) und das Lagergeschäft (§§ 467 ff. HGB).

4,9 bei Google · über 10.000 Studierende

In der App lernst du mit Fällen weiter.

Lernpfade und geführte Fälle findest du in der Bibliothek.