Definition
Verwaltungsvorschriften sind Vorschriften, welche sich an die Verwaltung wenden und ausschließlich für die Verwaltung gültig sind.
Verwaltungsvorschriften binden – anders als Gesetze und Rechtsverordnungen – grundsätzlich nur die Verwaltung selbst (Innenwirkung) und entfalten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern keine unmittelbare Rechtswirkung. Mittelbare Außenwirkung kann sich jedoch über Art. 3 I GG i.V.m. der Selbstbindung der Verwaltung ergeben, wenn eine ständige Verwaltungspraxis besteht. Klassische Beispiele sind Organisations-, Dienst- und norminterpretierende Verwaltungsvorschriften sowie Ermessensrichtlinien. Mehr dazu im Artikel zu den Handlungsformen der Verwaltung.
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