Evidenzkontrolle

Definition

Evidenzkontrolle ist die zurückhaltendste Stufe verfassungsgerichtlicher Kontrolle gesetzgeberischer Entscheidungen. Das BVerfG beanstandet eine Maßnahme nur, wenn sie offensichtlich fehlerhaft ist, etwa weil Schutzvorkehrungen gänzlich fehlen, offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind. Sie kommt vor allem bei Prognosen und bei grundrechtlichen Schutzpflichten zum Tragen.

Das BVerfG unterscheidet seit dem Mitbestimmungsurteil (BVerfGE 50, 290) drei Kontrollstufen: Evidenzkontrolle, Vertretbarkeitskontrolle und intensivierte inhaltliche Kontrolle. Welche Stufe gilt, hängt von der Eigenart des Sachbereichs, den Möglichkeiten einer sicheren Prognose und der Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter ab. Praktisch wichtig ist die Evidenzkontrolle bei der Verletzung von Schutzpflichten (Untermaßverbot), etwa im Klimabeschluss 2021, und bei wirtschaftspolitischen Einschätzungen. In der Klausur gehört sie in die Verhältnismäßigkeitsprüfung bzw. zur Frage, wie weit der Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers reicht.

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