Definition
Unternehmer ist nach § 14 I BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Erforderlich ist ein planmäßiges, auf gewisse Dauer angelegtes entgeltliches Anbieten von Leistungen am Markt; eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich (BGH NJW 2006, 2250).
Der Unternehmerbegriff ist das Gegenstück zum Verbraucher (§ 13 BGB) und entscheidet über zahlreiche Schutzvorschriften, etwa den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB), die Widerrufsrechte der §§ 312 ff. BGB und die eingeschränkte AGB-Kontrolle (§ 310 I BGB). Klausurrelevant sind Existenzgründer, die nach h. M. bereits als Unternehmer handeln (Ausnahme: § 513 BGB).
Abzugrenzen ist der Kaufmannsbegriff des HGB (§ 1 HGB): Jeder Kaufmann ist Unternehmer, aber nicht jeder Unternehmer Kaufmann. Auch Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte fallen unter § 14 BGB.
