Definition
Eine häusliche Gemeinschaft ist ein auf freiem Entschluss beruhendes, auf gewisse Dauer angelegtes Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung, das von dem Willen getragen ist, die Rechte und Pflichten aus dem Zusammenleben zu teilen (vgl. § 247 StGB).
Klausurhinweis: Lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, werden Diebstahl und Unterschlagung nur auf Antrag verfolgt (§ 247 StGB).
Am Merkmal der Freiwilligkeit scheitert die häusliche Gemeinschaft in Justizvollzugsanstalten, Kasernen oder ähnlichen Zwangsunterkünften. Eine Wohngemeinschaft kann dagegen genügen, wenn die Mitbewohner mehr verbindet als die bloße gemeinsame Nutzung der Räume. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Tat; ein späterer Auszug lässt das Antragserfordernis nicht entfallen.
Im Familienrecht gehört die häusliche Gemeinschaft zum Kern der ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 I 2 BGB). Ihre Aufhebung ist Voraussetzung des Getrenntlebens nach § 1567 I BGB und damit zentral für die Scheidung.
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