Definition
Eine qualifizierte Belehrung liegt vor, wenn ein Verdächtiger, der zunächst zu Unrecht als Zeuge vernommen wurde, bei der anschließenden Vernehmung als Beschuldigter nicht nur über sein Schweigerecht belehrt, sondern ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass seine früheren Aussagen nicht verwertbar sind. Unterbleibt diese Belehrung, sind auch die späteren Angaben nach Abwägung im Einzelfall möglicherweise unverwertbar (BGHSt 53, 112; BGH, Beschl. v. 13.1.2021 – 3 StR 410/20).
Die qualifizierte Belehrung schützt den Wechsel von der Zeugen- in die Beschuldigtenrolle: Wird ein zunächst fälschlich als Zeuge vernommener Verdächtiger später als Beschuldigter belehrt, muss ihm ausdrücklich klargemacht werden, dass seine vorherigen Angaben nicht gegen ihn verwendet werden dürfen. Der BGH verlangt dies, um dem Beschuldigten eine informierte Entscheidung über sein Aussageverhalten zu ermöglichen. Fehlt die qualifizierte Belehrung, ist im Einzelfall abzuwägen, ob auch spätere Angaben unverwertbar sind. Näheres zu den Voraussetzungen von Verwertungsverboten im Artikel Beweisverwertungsverbote (StPO).
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