Definition
Eine qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag nur einem bestimmten oder bestimmbaren Erben – oder einem Teil der Erben – die Gesellschafternachfolge zuweist. Der Gesellschafter kann den begünstigten Erben durch letztwillige Verfügung benennen.
Anders als die einfache Nachfolgeklausel, die alle Erben gleichermaßen einrücken lässt, beschränkt die qualifizierte Nachfolgeklausel die Sondererbfolge auf den im Gesellschaftsvertrag benannten oder bestimmbaren Erben. Voraussetzung ist, dass der Begünstigte tatsächlich Erbe wird; andernfalls kommt nur eine Umdeutung nach § 140 BGB in eine Eintrittsklausel in Betracht, die dem Bedachten lediglich ein auszuübendes Beitrittsrecht verschafft. Mehr dazu im Artikel zu Eintritt und Austritt.
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