Übersicht über das Europarecht

Das Europarecht bildet die rechtliche Grundlage der Europäischen Union und bestimmt sowohl ihr Funktionieren als auch die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten und ihrer Bürger. Es umfasst eine Vielzahl von Themenfeldern, die eng miteinander verknüpft sind und ein kohärentes Rechtssystem bilden.

Dieser Artikel dient der Übersicht über das Europarecht und verknüpft unsere Lexikonartikel zu diesem Thema.



I. Grundlagen des Europarechts

Die Grundlagen des Europarechts klären zunächst die Stellung der Europäischen Union, ihre Institutionen und die zentralen Prinzipien der Rechtsnatur. Sie schaffen damit das Fundament, auf dem alle weiteren Bereiche aufbauen.


II. Rechtsquellen

Ausgehend von diesen Grundlagen sind die Rechtsquellen entscheidend. Sie reichen vom Primärrecht (insbesondere die EU- und AEU-Verträge) über das Sekundärrecht (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse) bis zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und der Grundrechtecharta. Diese Hierarchie der Rechtsquellen bestimmt, wie das Unionsrecht angewandt und ausgelegt wird.


III. Europäisches Gesetzgebungsverfahren

Das Rechtsetzungsverfahren der EU ist Ausdruck des institutionellen Gleichgewichts zwischen Parlament, Rat und Kommission. Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren wirken diese Organe gemeinsam an der Schaffung von Rechtsakten mit. Damit zeigt sich, wie aus den Rechtsquellen konkrete Normen entstehen, die in den Mitgliedstaaten gelten.


IV. Grundfreiheiten

Eine besondere Stellung nehmen die Grundfreiheiten ein, die den Kern des Binnenmarkts bilden: Diese umfassen folgende Freiheiten:


Sie entfalten unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten und prägen das gesamte Wirtschafts- und Gesellschaftsleben innerhalb der Union.

V. Europäisches Prozessrecht

Damit das Unionsrecht einheitlich gewahrt bleibt, ist es durch verschiedene Verfahrensarten vor den Gerichten der Union durchsetzbar, primär natürlich dem Europäischen Gerichtshof. Hierzu zählen insbesondere das Vorabentscheidungsverfahren, die Nichtigkeitsklage und das Vertragsverletzungsverfahren. Sie sichern die Einheitlichkeit und Wirksamkeit des Rechts, indem sie Konflikte zwischen Mitgliedstaaten, Organen und Einzelnen mit dem Unionsrecht verbindlich klären.




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