Technische Aufzeichnung

Definition

Eine technische Aufzeichnung ist jede durch ein technisches Gerät selbsttätig bewirkte Darstellung von Daten, Mess- oder Rechenwerten, Zuständen oder Geschehensabläufen, die eine Beweisfunktion besitzt.

Die technische Aufzeichnung ist Tatobjekt des § 268 StGB, der die Fälschung technischer Aufzeichnungen unter Strafe stellt. Anders als die Urkunde nach § 267 I StGB entsteht sie nicht durch einen menschlichen Gedankeninhalt, sondern selbsttätig durch ein technisches Gerät – etwa bei einem Radarfoto, einem Fahrtenschreiber oder einem EKG-Ausdruck.

Wer eine solche Aufzeichnung herstellt, verfälscht oder gebraucht, macht sich nach § 268 I StGB strafbar; § 268 III StGB erfasst zudem das unbefugte Beeinflussen des Aufzeichnungsvorgangs. Zur Abgrenzung von der Urkunde findet sich näher dazu der Artikel zu § 267 StGB (Urkundenfälschung).

Bedeutung erlangt der Begriff außerdem im Rahmen des § 274 I Nr. 1 StGB (Urkundenunterdrückung): Die Norm stellt technische Aufzeichnungen der Urkunde ausdrücklich gleich und erfasst deren Vernichtung, Beschädigung, Unbrauchbarmachung oder Unterdrückung in Nachteilszufügungsabsicht. Mehr dazu im Artikel zu § 274 StGB (Urkundenunterdrückung).

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