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Definition: Fahrzeugführer

Definition

Der Fahrzeugführer i.S.d. § 316 I StGB ist diejenige Person, die ein Gerät zur Fortbewegung, also ein Fahrzeug (Fahrrad, Kfz etc.), bewusst lenkt oder steuert.

Als Fahrzeugführer gilt nach § 316 I StGB, wer ein Fahrzeug zur Fortbewegung bewusst lenkt oder steuert – erfasst sind neben Kraftfahrzeugen auch Fahrräder und andere Fortbewegungsmittel. Entscheidend ist die tatsächliche Herrschaft über die Fahrbewegung, nicht die bloße Anwesenheit im Fahrzeug. Der Begriff ist Ausgangspunkt der Prüfung von § 315c StGB und § 316 StGB und wirkt über § 24a StVG auch ins Ordnungswidrigkeitenrecht hinein. Examensrelevant ist insbesondere die Abgrenzung zum bloßen Mitfahrer sowie Fälle des gleichzeitigen Steuerns durch mehrere Personen, etwa bei Fahrlehrer und Fahrschüler.

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