Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Corpus Iuris Civilis

Definition

Corpus Iuris Civilis ist die auf Veranlassung des oströmischen Kaisers Justinian I. im 6. Jahrhundert n. Chr. geschaffene Gesamtkodifikation des römischen Rechts. Sie besteht aus den Institutionen (Lehrbuch), den Digesten (Pandekten, Auszüge aus Juristenschriften), dem Codex (Kaisergesetze) und den Novellen (spätere Gesetze Justinians).

Das Corpus Iuris Civilis wurde im Mittelalter in Europa wiederentdeckt und bildete über die Rezeption die Grundlage des gemeinen Rechts. Seine Begriffe und seine Systematik prägen das Zivilrecht bis heute, etwa über das Pandektensystem mit seinem Allgemeinen Teil, dem auch das BGB folgt.

Relevant ist das Thema vor allem in den Grundlagenfächern, insbesondere in der Rechtsgeschichte. Dort wird gern nach den vier Teilen und ihrer Funktion gefragt. Der Name Corpus Iuris Civilis ist übrigens erst seit dem 16. Jahrhundert gebräuchlich.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2026 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten