Definition
Das zulässige Differenzziel liegt in dem legitimen Zweck, den der Staat mit einer Ungleichbehandlung verfolgen will.
Das zulässige Differenzziel bildet zusammen mit dem Differenzkriterium und dem sachgerechten Verhältnis beider zueinander die Prüfung der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung nach Art. 3 I GG. Je nach Intensität der Ungleichbehandlung reicht dabei die Kontrolldichte von der klassischen Willkürformel bis zur strengeren neuen Formel des BVerfG. Ausführlich behandelt im Artikel zur Prüfung eines Gleichheitsrechts.
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