Definition
Das zulässige Differenzkriterium liegt in dem Merkmal, nach dem der Staat eine Ungleichbehandlung vornimmt.
Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung nach Art. 3 I GG wird neben dem Differenzkriterium stets auch das Differenzziel sowie das Verhältnis beider zueinander geprüft. Je nach Prüfungsmaßstab kommt entweder die klassische Willkürformel oder die neue Formel des BVerfG zur Anwendung: Während die Willkürformel lediglich einen sachlich einleuchtenden Grund verlangt, steigen die Anforderungen nach der neuen Formel mit dem Gewicht der Ungleichbehandlung, etwa wenn das Kriterium personenbezogen ist oder sich einem Merkmal des Art. 3 III GG annähert. Mehr dazu im Artikel Prüfung eines Gleichheitsrechts.
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