Definition
Zugang einer Willenserklärung liegt vor, wenn die Erklärung derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist (§ 130 I 1 BGB).
Der Zugang einer Willenserklärung bestimmt, wann eine empfangsbedürftige Erklärung unter Abwesenden wirksam wird und ab wann ein Widerruf nach § 130 I 2 BGB ausgeschlossen ist. Maßgeblich ist nicht die tatsächliche Kenntnisnahme, sondern die Möglichkeit hierzu nach der Verkehrsanschauung (Empfangstheorie). Abzugrenzen ist der Zugang unter Anwesenden sowie gegenüber nicht voll Geschäftsfähigen (§ 131 BGB). Praktisch relevant sind Fälle der Zugangsvereitelung und der verspäteten Kenntnisnahme. Vertiefung bietet der Beitrag zum Zugang von Willenserklärungen.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
Ohne Zahlungsdaten



Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.
Ohne Zahlungsdaten