Definition
Der wirtschaftliche Wert einer Leistung bestimmt sich nach der tatsächlichen Verwendbarkeit im Einzelfall, nicht nur nach Marktpreis oder Anschaffungskosten. Entscheidend ist, ob die erhaltene Sache nach objektiver Maßfigur eines sachlichen Beurteilers für den konkreten Zweck des Erwerbers sinnvoll einsetzbar ist.
Die Frage nach dem wirtschaftlichen Wert einer Leistung ist zentral für die Bestimmung des Vermögensschadens im Rahmen der Gesamtsaldierung beim Betrug, etwa wenn eine erhaltene Gegenleistung für den konkreten Zweck des Erwerbers faktisch wertlos ist. Praktisch bedeutsam wird dies unter anderem beim Eingehungsbetrug. Mehr dazu im Artikel zu § 263 StGB (Betrug).
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