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Definition: Willenserklärung

Definition

Unter einer Willenserklärung ist ein Verhalten zu verstehen, welches aus objektiver Sicht unmittelbar (final) auf eine bestimmte Rechtsänderung gerichtet ist. Die gewollte Rechtsänderung besteht hierbei in der Herbeiführung eines bestimmten rechtlich gesicherten Erfolgs.

Die Willenserklärung ist das Herzstück der Rechtsgeschäftslehre – ohne sie kommt kein Vertrag zustande. In der Klausur trennt man den objektiven (äußeren) Erklärungstatbestand vom subjektiven (inneren), der sich aus Handlungswille, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille zusammensetzt. Ein Dauerbrenner ist das Fehlen des Erklärungsbewusstseins, etwa im klassischen Trierer Weinversteigerungsfall. Auch die Auslegung nach §§ 133, 157 BGB knüpft an die Willenserklärung an. Wie aus Angebot und Annahme als korrespondierenden Willenserklärungen ein Vertrag entsteht, erläutert der Beitrag Zustandekommen von Verträgen.

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