Definition
Ein wichtiger Grund i.S.d. § 543 I BGB liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Der wichtige Grund berechtigt beide Mietvertragsparteien zur fristlosen Kündigung nach § 543 BGB. Für das Wohnraummietrecht konkretisiert § 569 BGB typische wichtige Gründe, etwa bei Zahlungsverzug oder Gesundheitsgefährdung. Examensrelevant ist die Abgrenzung zur ordentlichen Kündigung nach § 542 I BGB sowie das in § 543 III BGB grundsätzlich erforderliche Abmahnungs- bzw. Fristsetzungserfordernis. Einen vollständigen Überblick bietet der Artikel Beendigung des Mietverhältnisses.
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