Definition
Wechselseitige Verfügungen sind testamentarische Verfügungen eines Ehegatten, die ohne die Verfügung des anderen Ehegatten nicht getroffen worden wären (§ 2270 I BGB).
Wechselbezügliche Verfügungen stehen im Zentrum des gemeinschaftlichen Testaments (§§ 2265 ff. BGB): Ihre Besonderheit ist die Bindungswirkung nach § 2271 BGB, die den überlebenden Ehegatten nach dem ersten Erbfall grundsätzlich an die getroffene Verfügung bindet. Praktisch bedeutsam ist die Auslegungsregel des § 2270 II BGB, die im Zweifel Wechselbezüglichkeit vermutet, wenn sich die Ehegatten gegenseitig bedenken. Vertiefend dazu der Artikel zum gemeinschaftlichen Testament.