Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Wahrnehmung berechtigter Interessen

Definition

Die Wahrnehmung des berechtigten Interesses im Sinne des § 193 StGB war angemessen, wenn im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung das Gewicht des berechtigten Interesses, die Schwere des Eingriffs und das Persönlichkeitsrecht des Verletzten überwiegen.

Als besonderer Rechtfertigungsgrund der Ehrschutzdelikte verlangt § 193 StGB stets eine Abwägung im Einzelfall und ist eng mit der Meinungs- und Pressefreiheit verknüpft. Klausurrelevant sind die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Äußerung, die Grenze zur Schmähkritik sowie die Frage, wann ein berechtigtes Interesse überhaupt anzuerkennen ist. Wie der Rechtfertigungsgrund im Deliktsaufbau geprüft wird, erläutert der Artikel zu § 193 StGB.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten