Definition
Vorsatz ist das Wissen und Wollen bezüglich der Tatbestandsverwirklichung zum Zeitpunkt der Tatbegehung.
Der Vorsatz ist Grundvoraussetzung jeder vorsätzlichen Straftat (§ 15 StGB) und muss sich auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale erstrecken. Fehlt er, kommt nach § 16 I 1 StGB nur Fahrlässigkeit in Betracht. Unterschieden werden drei Vorsatzformen: Absicht (dolus directus 1. Grades), direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades) und bedingter Vorsatz (dolus eventualis). Besonders examensträchtig ist die Abgrenzung des bedingten Vorsatzes von der bewussten Fahrlässigkeit, für die zahlreiche Theorien streiten. Die einzelnen Vorsatzformen erläutert der Beitrag Vorsatzformen.
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