Definition
Titel sind Entscheidungen und Urkunden, aus denen kraft gesetzlicher Anordnung vollstreckt werden kann (§§ 704, 794 ZPO).
Der Titel bildet zusammen mit Klausel und Zustellung die drei Grundvoraussetzungen jeder Zwangsvollstreckung. Praktisch wichtigster Titel ist das rechtskräftige oder vorläufig vollstreckbare Urteil (§ 704 ZPO); daneben stehen die Titel des § 794 ZPO wie der Prozessvergleich, der Vollstreckungsbescheid oder die notarielle Unterwerfungsurkunde. Erst der Titel verleiht dem Gläubiger den staatlich durchsetzbaren Zugriff auf das Schuldnervermögen. Den Überblick über das Zusammenspiel liefert der Beitrag zu den Vollstreckungsvoraussetzungen.
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