Definition
Der Verlust eines wichtigen Körperglieds im Sinne des § 226 I Nr. 2 StGB liegt vor, wenn es physisch vom Körper abgetrennt wurde, wobei eine reine Gebrauchsunfähigkeit ohne Abtrennung nicht genügt.
Der Begriff gehört zu den schweren Folgen der Körperverletzung und ist examensträchtig, weil Rechtsprechung und Literatur über die Reichweite streiten: Während nach einer physisch-körperlichen Betrachtung die Abtrennung verlangt wird, lassen andere Stimmen auch die völlige dauerhafte Gebrauchsunfähigkeit genügen. Zu klären ist zudem, was überhaupt ein „Glied“ des Körpers ist. Wie sich die schwere Folge auf Vorsatz und Aufbau auswirkt, erläutert der Artikel zu § 226 StGB.
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