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17. Abschnitt: Körperverletzungsdelikte (§§ 223 - 231 StGB)

§ 226 StGB (Schwere Körperverletzung)

Teilgebiet

BT

Thema

17. Abschnitt: Körperverletzungsdelikte (§§ 223 - 231 StGB)

Tags

Körperverletzung
Erfolgsqualifikation
Tatbestandsverschiebung
Dolus eventualis
Vorsatz
Absicht
Bestimmtheitsgrundsatz
Rückwirkungsverbot
§ 12 StGB
§ 18 StGB
§ 23 StGB
§ 80 StGB
§ 108 StGB
§ 223 StGB
§ 224 StGB
§ 226 StGB
§ 228 StGB
§ 238 StGB

Dieser Artikel behandelt die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB. Die Examensrelevanz ist wie bei nahezu jedem Körperverletzungsdelikt als sehr hoch einzustufen. Auch im Rahmen des § 226 StGB sind viele grundlegende Definitionen und Meinungsstreitigkeiten zu beherrschen, die zum Grundwissen eines jeden Examenskandidaten, aber auch eines jeden Jurastudenten ab dem zweiten Semester gehören. Darüber hinaus ist § 226 StGB das Paradebeispiel für eine Erfolgsqualifikation.

Es wird empfohlen, zunächst die Artikel zu § 223 StGB, § 224 StGB und zu den Erfolgsqualifikationen durchzuarbeiten.

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