Verfassungsunmittelbare Schranken

Definition

Verfassungsunmittelbare Schranken sind Einschränkungen von Grundrechten, die direkt aus dem Wortlaut des Grundgesetzes hervorgehen. Sie legen fest, unter welchen Voraussetzungen der Staat in ein Grundrecht eingreifen darf, ohne dass es eines weiteren Gesetzes bedarf (z. B. Art. 13 VII Hs. 1 GG oder „friedlich und ohne Waffen“ in Art. 8 GG).

Innerhalb der Grundrechtsprüfung bilden verfassungsunmittelbare Schranken eine eigene Kategorie neben dem einfachen und dem qualifizierten Gesetzesvorbehalt: Während Art. 5 III 1 GG keine ausdrückliche Einschränkungsmöglichkeit vorsieht und daher auf verfassungsimmanente Schranken zurückgegriffen werden muss, regelt Art. 13 VII GG die Voraussetzungen eines Eingriffs unmittelbar selbst, sodass es keines einschränkenden Gesetzes bedarf. Die richtige Zuordnung entscheidet maßgeblich über den Aufbau im Prüfungspunkt der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung.

Das vollständige Prüfungsschema samt Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung erläutert der Artikel zur Prüfung eines Freiheitsrechts.

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