Definition
Verfallen in eine geistige Krankheit liegt vor, wenn beim Opfer eine schwerwiegende psychische Störung eintritt, die dauerhaft ist und den Zustand eines krankhaften seelischen Ausnahmezustands erreicht – etwa eine Schizophrenie oder eine schwere Depression. Es handelt sich um ein Merkmal der schweren Körperverletzung nach § 226 I Nr. 3 StGB.
Das Merkmal des Verfallens in eine geistige Krankheit nach § 226 I Nr. 3 Var. 4 StGB setzt eine dauerhafte, gravierende psychische Beeinträchtigung voraus, die den Zustand eines krankhaften seelischen Ausnahmezustands erreicht. Abzugrenzen ist die geistige Krankheit von der zweiten Alternative derselben Variante, dem eigenständig definierten Verfallen in eine geistige Behinderung, sowie von vorübergehenden psychischen Beeinträchtigungen, die § 226 StGB nicht genügen. Das vollständige Prüfungsschema bietet der Artikel zu § 226 StGB (Schwere Körperverletzung).
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