Definition
Verfallen in eine geistige Behinderung im Sinne des § 226 I Nr. 3 Var. 4 StGB liegt vor, wenn das Opfer infolge der Tat dauerhaft erheblich in seiner intellektuellen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, ohne dass eine krankhafte seelische Störung im engeren Sinne vorliegt.
Das Merkmal des Verfallens in eine geistige Behinderung nach § 226 I Nr. 3 Var. 4 StGB erfasst dauerhafte intellektuelle Beeinträchtigungen, die nicht auf einer krankhaften seelischen Störung im engeren Sinne beruhen, etwa infolge einer schweren Hirnschädigung. Abzugrenzen ist sie von der zweiten Alternative derselben Variante, dem eigenständig definierten Verfallen in eine geistige Krankheit, sowie von vorübergehenden Beeinträchtigungen, die § 226 StGB nicht genügen. Das vollständige Prüfungsschema bietet der Artikel zu § 226 StGB (Schwere Körperverletzung).
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
Ohne Zahlungsdaten



Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.
Ohne Zahlungsdaten